Kieferorthopädie für den Nachwuchs
Warum Sie uns vertrauen können? Wir möchten, dass Ihr Kind gerne zu uns kommt. Deshalb behandeln wir es mit Geduld und Einfühlungsvermögen. Wir empfehlen ein erstes Kennenlernen im Alter von acht bis zehn Jahren. Bereits zu diesem Zeitpunkt könnten erste Maßnahmen zur Korrektur ergriffen werden, denn in diesem Alter können Zahn- und Kieferwachstum optimal beeinflusst werden. Fest steht: Wir begleiten die individuelle Entwicklung Ihres Kindes Schritt für Schritt, um ein langfristig stabiles, gesundes und funktionierendes Gebiss zu erreichen.
Erste Schritte zum neuen Selbstbewusstsein
Die Behandlungsdauer bei Kindern erstreckt sich meist über einen mehrjährigen Zeitraum, in dem die Vorteile des Zahnwechsels und die Phase intensiven Wachstums genutzt werden. Umso wichtiger sind eine gute Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Basis. In der modernen Kieferorthopädie gibt es Alternativen zu den herkömmlichen Zahnspangen, die wir Ihnen gerne zeigen. Zu Beginn ist eine herausnehmbare Zahnspange üblich, an die sich die Behandlung durch eine feste Zahnspange oder mit herausnehmbaren Alignern anschließt. Die Stabilisierungs- oder Retentionsphase schließt die kieferorthopädische Behandlung ab. Mit ihr stellen wir sicher, dass das Ergebnis langfristig erhalten bleibt. Denn genau dies ist unser Ziel: Unsere Arbeit soll ein Leben lang dafür sorgen, dass die Zähne und der Biss Ihres Kindes gesund bleiben. Bei einigen Kindern machen sich Stellungsanomalien schon im frühen Alter bemerkbar. Im Rahmen einer Frühbehandlung ergreifen wir erste Maßnahmen, um Spätfolgen zu vermeiden. Nachdem Sie sich für eine Behandlung in unserer kieferorthopädischen Praxis in Baldham entschieden haben, dient eine ausführliche Befunderhebung als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans, dem sogenannten Heil- und Kostenplan. Wir weisen Sie darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel den Großteil aller Behandlungskosten für eine mehrjährige kieferorthopädische Therapie bis zum 18. Lebensjahr tragen. Allerdings werden neuartige Behandlungsverfahren von der Krankenkasse als unwirtschaftlich angesehen und gehören nicht zur vertragsärztlichen Versorgung.